Betriebliche Altersversorgung

Die Gesetzgebung zur betrieblichen Altersversorgung unterliegt einem ständigen Wandel. Dieser wichtigen Arbeitsbedingung müssen Sie daher auch besonders viel Aufmerksamkeit widmen. Ekelmans Advocaten denkt gerne mit Ihnen mit.
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Betriebliche Altersversorgung als wichtige Arbeitsbedingung

Die Gesetzgebung zur betrieblichen Altersversorgung unterliegt einem ständigen Wandel. Das Eintrittsalter für die staatliche Rente (AOW) wurde geändert, und die steuerlichen Rahmenbedingungen wurden in den letzten Jahren angepasst. Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als Arbeitsbedingung wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Eine Anpassung der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemachten Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung wird in vielen Fällen unvermeidlich sein. Ekelmans Advocaten berät und prozessiert zu den betrieblichen Altersversorgungregelungen von Arbeitgebern und Versicherern.

Betriebliche Altersversorgung und Arbeitsrecht sind eng miteinander verknüpft.
Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages wird eine betriebliche Altersversorgung als (eventuell freiwillige) Arbeitsbedingung oder als gesetzliche Verpflichtung aufgenommen, um damit der Bestimmung über den Geltungsbereich eines Branchenfonds zur betrieblichen Altersversorgung (Bedrijfstakpensioenfonds) zu genügen.

Während eines Beschäftigungsverhältnisses kann es erforderlich sein, den Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung anzupassen, zum Beispiel auf Grund geänderter Gesetze. Kann diese Änderung einseitig erfolgen, oder muss der einzelne Arbeitnehmer hierzu seine Einwilligung erteilen? Und welche Rolle spielt der Betriebsrat in dieser Frage?

Darüber hinaus könnte es auch passieren, dass ein Unternehmen im Lauf der Zeit doch noch in den Geltungsbereich eines Branchenfonds zur betrieblichen Altersversorgung fällt oder dass der Branchenfond zur betrieblichen Altersversorgung der Meinung ist, dass dies bereits seit längerem der Fall wäre. Daraus ergeben sich Fragen wie: Was lässt sich daran verändern, wer ist hierfür der Ansprechpartner, welche Folgen entstehen dem Arbeitnehmer?

Auch am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses spielt die betriebliche Altersversorgung eine wichtige Rolle. Endet der Arbeitsvertrag von Rechts wegen beim Erreichen des Renteneintrittsalters? Welche Folgen hat eine Entlassung für die Rente? Und was gilt, wenn jemand nach Erreichen des Renteneintrittsalters noch weiterarbeiten will?

Auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages kann die betriebliche Altersversorgung noch von Bedeutung sein. Zum Beispiel wenn ein Arbeitgeber die Indexierungsregelung ändern will.

Unsere Rechtsanwält*innen verfügen über umfangreiche Kenntnisse und große Erfahrung und denken in allen Phasen des Arbeitslebens gerne mit Ihnen über Ihre Rente nach.

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