Mitbestimmung

Mitbestimmung bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, innerhalb ihres Unternehmens Verantwortlichkeit und Vertrauen zu schaffen und das Personal an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen. Ekelmans Advocaten begleitet Ihre Mitbestimmungsverfahren.
Young,Business,People,Group,Have,Meeting,And,Working,In,Modern

Mitbestimmung beteiligt Menschen an Entscheidungen

Mitbestimmung beteiligt Menschen an der Beschlussfassung in der Organisation. Hierbei kann es sich um Mitbestimmung des Personals in der Organisation des Arbeitgebers, aber auch der Patienten in einer Pflegeeinrichtung handeln. Das Mitspracherecht von Arbeitnehmern, beziehungsweise Mitbestimmungsrecht, wird im niederländischen Betriebsverfassungsgesetz (Wet op de Ondernemingsraden – WOR) geregelt. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie über Form und Inhalt der Mitbestimmung in Ihrem Unternehmen.

Das Recht auf Beratung und Zustimmung

Kern des Betriebsverfassungsgesetzes ist das Recht auf Beratung und Zustimmung des Betriebsrates (OR) bei bestimmten beabsichtigten Entscheidungen des Unternehmers. Das Recht auf Beratung gilt zum Beispiel bei Fusionen und Übernahmen, bei Reorganisationen oder bei wichtigen Investitionen. Das Recht auf Zustimmung bezieht sich auf die Feststellung, Änderung oder die Rücknahme von zum Beispiel: Vergütungs- oder Arbeitsbewertungssystemen, Arbeitsbedingungen, Fehlzeiten oder Wiedereingliederung und Regelungen zur Personalbeurteilung.

Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Betriebsrat die Möglichkeit zu geben, diese Rechte auszuüben. Erfolgt dies nicht oder nicht korrekt, hat der Betriebsrat zum Beispiel die Möglichkeit, Entscheidungen rückgängig machen zu lassen oder diese erheblich zu verzögern.

Außer den oben genannten Themen werden unsere Rechtsanwält*innen bei anderen Mitbestimmungsfragen eingeschaltet, wie: dem Recht auf Initiative des Betriebsrates bei Betriebsvereinbarungen, Geheimhaltungspflichten, der Errichtung eines Betriebsrates, Betriebsratswahlen, Personalvertretungen, bei Informationsrecht und der Bestellung bzw. Abberufung von Geschäftsführern.

Mitbestimmungsrecht gehört sowohl zum Arbeits- als auch zum Gesellschaftsrecht. Bei Fusions- und Übernahmegeschäften arbeiten unsere Rechtsanwält*innen daher auch eng mit dem Team Corporate zusammen.

Probleme zwischen dem Unternehmer und dem Betriebsrat können sehr einschneidend sein und haben häufig eine große Auswirkung auf das „Arbeitsklima” innerhalb des Unternehmens. Unsere Rechtsanwälte sind sich dessen bewusst und beraten Sie strategisch bei (im Vorfeld von) Mitbestimmungsprozessen.

Verantwortlichkeit und Vertrauen

Haben Sie eine Frage, oder wollen Sie noch mehr wissen?

Sie können jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Füllen Sie das Kontaktformular aus, und wir rufen Sie zurück. Natürlich können Sie auch direkt Kontakt mit einem unserer spezialisierten Anwälte aufnehmen.

Team spezialisierter Anwälte und Anwältinnen

Unsere Anwälte und Anwältinnen arbeiten in einem Team spezialisierter Anwälte und Anwältinnen mit Ihnen zusammen. Sie kennen Ihre Bedürfnisse und verfügen über das erforderliche Fachwissen, um schnell und zielgerichtet mit Ihnen mitzudenken und Sie zu beraten.

Aktuelles

Kompetenzen

Wir benutzen Cookies, damit unsere Website optimal funktioniert. Wenn Sie auf unserer Website bleiben, gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.